Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

1.1. Das Tippspiel wird betrieben von: Druckerei Appenzeller Volksfreund, Engelgasse 3, 9050 Appenzell (im Folgenden „DAV“).

1.2. Ein Nutzer („Sie“) im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist, wer die Dienste und Leistungen dieses Tippspiels nutzt.

1.3. Das Mitspielen als Nutzer im Tippspiel ist kostenlos, es muss kein Geld-Einsatz für die Tipp-Abgabe geleistet werden. Der Nutzer trägt die auf seiner Seite entstehenden Kosten für die Nutzung eines Tippspiels, wie z.B. die Kosten für den Zugang zum Internet oder für die Übertragung von Daten, selbst.


2. Teilnahme und Registrierung

2.1. Es sind ausschliesslich Personen ab 16 Jahren teilnahmeberechtigt.

2.2. Für das Tippspiel ist zur Teilnahme eine einmalige Registrierung und die Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Mit der Registrierung zum Tippspiel akzeptiert der Nutzer die Teilnahmebedingungen, den Datenschutz und die AGB und willigt damit in ein Nutzungsverhältnis ein. DAV ist berechtigt, Nutzerkonten zu sperren oder zu löschen, sofern bösartige, böswillige oder eine sonstige nicht vorgesehen Verwendung des Tippspiel Kontos (z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen) gemeldet wird beziehungsweise während des Betriebs auffällt. Das Nutzungsverhältnis wird damit beendet. Sämtliche gewonnene Punkte auf gelöschten Konten (siehe Ziffer 2) verfallen unwiederbringlich. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die Registrierung eines Nutzers kann durch DAV ohne jegliche Begründung abgelehnt werden.

2.3. Nutzerkonten sind nicht übertragbar und dürfen Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden. Es ist nur eine Teilnahme pro Tippspiel je natürlicher Person zulässig.

2.4. Jeder Teilnehmer kann sich in beliebig vielen Tipp-Gemeinschaften anmelden. Die DAV behält sich vor, wiederholte Tipp-Gemeinschaften mit einer hohen Anzahl identischer Mitglieder ohne jegliche Begründung abzulehnen. Ebenso kann die DAV Tipp-Gemeinschaften innerhalb der Kategorien wechseln, sofern die Tipp-Gemeinschaft nicht die Vorgaben unter Punkt 5.1. erfüllen. Am 14. Juni 2024, um 21.00 Uhr (MEZ), mit Beginn des Auftaktspiels, wird die Funktion entfernt, um Tipper ein- oder auszuladen sowie auch die Funktion eine neue Tipp-Gemeinschaft zu gründen. Sollten Nutzer einer Tipp-Gemeinschaft Ihr Profil während des Tippspiels löschen, behält sich die DAV vor, die Tipp-Gemeinschaft als nicht mehr preisberechtigt zu werten.

2.5. Jeder Nutzer des Tippspiels erklärt sich damit einverstanden, dass sowohl sein Benutzername als auch sein Avatar-Bild innerhalb des Tippspiels und auf appenzell24.ch an verschiedenen Stellen dargestellt wird und für jeden einzusehen ist.

2.6. Jeder Nutzer kann jederzeit sein eigenes Nutzerkonto vollständig löschen. Sämtliche von ihm eingegebenen Daten, seine Tipps, sein Punktekonto und weitere im Rahmen des Tippspiels zum Nutzer gespeicherten Daten werden dann unwiederbringlich gelöscht. Ein Login mit den Nutzerdaten ist dann nicht mehr möglich und der Nutzer müsste sich bei einer erneuten Teilnahme neu registrieren. Wichtiger Hinweis: Sollte der Nutzer Mitglied einer Tipp-Gemeinschaft sein, behält sich die DAV vor, die Tipp-Gemeinschaft als nicht mehr preisberechtigt zu werten (ab offizieller Startzeit des Eröffnungsspiels).

2.7. DAV behält sich vor, das Tippspiel zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden. Insbesondere wird dann von einer Beendigung des Tippspiels Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (wie der Erkennung von Malware oder Viren im Computersystem, jedweder Manipulation oder von Fehlern in der Hard- und/oder Software ) oder aus rechtlichen Gründen eine sichere und ordnungsgemässe Durchführung des Tippspiels nicht weiter gewährleistet werden kann. Es besteht dabei keinerlei Anspruch seitens der Nutzer auf die Wiederaufnahme des Betriebs und Wiederherstellung der Daten des Tippspiels.

2.8. Das Tippspiel hat keinerlei Laufzeitbegrenzung, kann aber jederzeit durch eine der in Position 2.6 beschriebenen Umstände beendet werden.


3. Durchführung und Abwicklung

3.1. Für jeden Nutzer ist ein Punktekonto eingerichtet, welches den aktuellen Spielstand verwaltet und den Spielregeln unterworfen ist.

3.2. Dem Nutzer werden Punkte auf sein Punktekonto gutgeschrieben, deren Anzahl sich aus den Spielregeln ergeben. Punkte können nicht an Dritte oder andere Nutzer übertragen werden und gelten nur für jeweils ein Tippspiel. Jeder Nutzer beginnt mit einem Punktestand von null Punkten.

3.3. DAV behält sich vor, die Spielregeln ohne gesonderte Benachrichtigung abzuändern.

3.4. DAV behält sich vor, die Punktestände von Nutzern manuell anzupassen, sofern technische Probleme oder Manipulationen festgestellt werden oder Begegnungen ausfallen oder verschoben werden.


4. Gewinnspiel

4.1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Teilnahme und Registrierung am Tippspiel nach Ziffer 2 notwendig. Alle Nutzer, die nach Ziffer 2 am Tippspiel teilnehmen und registriert sind, nehmen automatisch am Gewinnspiel teil. Das Gewinnspiel findet unter den Einzelnutzern, den Tippgemeinschaften "Firmen", "Vereine" und "Freunde" statt. Unter der Kategorie "Firmen", sind alle Unternehmen, welche im Handelsregister einen Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden und/oder Appenzell Innerrhoden eingetragen haben, zulässig. Ebenso zulässig sind auch öffentlich-rechtliche Anstalten/Körperschaften/Stiftungen (z.B. Kantone, politische Gemeinden und deren zugehörige Verwaltungen) in den beiden Kantonen. Unter der Kategorie "Vereine" gelten alle Vereine mit ordentlichen Vereinsstatuten gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch und Sitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden und/oder Appenzell Innerrhoden . Teams und/oder Gruppierungen (z.B. Damenriege TV Appenzell / 3. Liga Handballer TV Herisau / usw.), welche einem Verein angeschlossen sind, können ebenfalls als separate Tipp-Gemeinschaft in den jeweiligen Rubriken teilnehmen und sind dementsprechend preisberechtigt. Sollten die Vorgaben der Rubriken "Vereine" und "Firmen" nicht erfüllt werden, kann eine Tipp-Gemeinschaft in der Rubrik "Freunde" eröffnen. Die Rubrik "Freunde" ist offen für jegliche andere Gruppierungen. Die DAV behält sich vor, wiederholte Tipp-Gemeinschaften mit einer hohen Anzahl identischer Mitglieder ohne jegliche Begründung zu löschen, respektive ist nur die wiederholte Tipp-Gemeinschaft (auch rubrikenübergreifend) mit den meisten Mitgliedern preisberechtigt.

4.2. Mitarbeiter und Tipper mit Admin-Rechten im Tippspiel, sowie die Tippgemeinschaften "DAV Medien" und "Appenzeller Druckerei AG" in der Rubrik "Firmen" sind von der Verlosung des Gewinnspiels ausgeschlossen.

4.3. Die Gewinne werden nach Beendigung des Tippspiels nach Ranglistenplatzierung vergeben. Herrscht Punktegleichheit, so entscheidet das Los. Die DAV behält sich vor, die/den vermeintliche/n Gewinner/in, vor Verkündigung und Übergabe des Gewinns, auf die Richtigkeit der Teilnahme und einem allfälligen Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen zu überprüfen. Sollte dies eindeutig nachgewiesen werden, entfällt der Gewinnanspruch und wird an den nächstfolgenden Teilnehmer gemäss der Ranglistenplatzierung weitergereicht.

4.4. Durch einen Sponsor von DAV zur Verfügung gestellte Preise werden ebenfalls durch DAV ausgelobt und verlost. DAV garantiert nur die Preise, die von DAV selbst ausgelobt wurden und leistet keinen Ersatz für anderweitig ausgelobte Preise. Welcher Preis von wem ausgelobt wurde, ist jeweils bei der Darstellung des Preises zu erkennen.

4.5. Die Gewinner der von DAV ausgelobten Preise werden von DAV persönlich benachrichtigt und auf der Webseite https://appenzell24.webtippspiel.de/ mit Benutzername und Tippspiel-Kennung bekannt gegeben. Mit dieser Form der Bekanntgabe erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Sind aufgrund der Art des Preises zusätzliche, nicht im Tippspiel abgefragte, Kontaktdaten notwendig (z.B. die Adresse für den Versand) , werden diese ebenfalls schriftlich per E-Mail vom Nutzer abgefragt. Werden die notwendigen Kontaktdaten vom Gewinner nicht innerhalb vier Wochen geliefert, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von DAV. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner ermittelt oder der Preis wohltätigen Zwecken zugeführt.

4.6. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen. Ein Umtausch des erhaltenen Preises ist ausgeschlossen. Die Preise müssen bei der DAV oder beim jeweiligen Sponsor vor Ort abgeholt werden. Andere Liefer- oder Abholarten und deren Folgekosten haben die Gewinner zu tragen.

4.7. DAV behält sich vor, einen Preis durch einen äquivalenten und gleichwertigen oder einen mit dem Gewinner ausgehandelten anderen Preis zu ersetzen, falls der ausgelobte Preis vergriffen oder anderweitig nicht beziehbar sein sollte.

4.8. Bei von Sponsoren ausgelobten Preisen entfällt der Anspruch des Gewinners auf den Preis, soweit der Sponsor den Preis nicht bereitstellt, insbesondere wegen Zahlungsunfähigkeit und/oder Insolvenz.

4.9. Ein Anspruch auf Barauszahlungen eines Preises besteht seitens des Gewinners nicht.

4.10. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.


5. Haftung

5.1. DAV haftet für keinerlei Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Tippspiels, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Malware, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Tippspiel entstehen können, es sei denn, dass diese Schäden von DAV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

5.2. DAV übernimmt keine Verantwortung für einen zeitweiligen oder endgültigen Abbruch des Tippspiels aus technischen oder anderen Gründen. Auf eine erforderliche oder gewünschte Änderung der Tippspiel-Software besteht kein Anspruch.


6. Sonstiges

6.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.2. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.

6.3. DAV behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.

6.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An ihrer Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

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